Anwaltliche Beratung

Als Rechtsanwältin (seit 1991) bin ich spezialisiert im Gesellschafts-, Erb- und Familienrecht und berate ich Sie auf dem Gebiet der Vermögens- und Unternehmensnachfolge

im unternehmerischen Umfeld

  • bei der Planung persönlicher Nachfolge
  • bei der Planung der Vermögensnachfolge
  • bei der Auseinandersetzung und Streitbeilegung von Konflikten

und im privaten Umfeld

  • bei der Planung der Vermögensnachfolge
  • bei der Auseinandersetzung und Streitbeilegung im Erbfall
  • bei der Auseinandersetzung und Streitbeilegung bei Trennung und Scheidung

Die Nachfolgeberatung umfasst insbesondere

  • Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Eheverträgen, Schenkungen
  • Vermögensnachfolgeplanung für Privatvermögen
  • Konzeption und Umsetzung in der Unternehmernachfolge
  • Testamentsvollstreckung
  • Begleitung von Erbauseinandersetzungen
  • Beratung von Family Offices
  • Vertretung in Gerichtsverfahren mit erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Bezügen.