Als Rechtsanwältin (seit 1991) bin ich spezialisiert im Gesellschafts-, Erb- und Familienrecht und berate ich Sie auf dem Gebiet der Vermögens- und Unternehmensnachfolge
im unternehmerischen Umfeld
- bei der Planung persönlicher Nachfolge
- bei der Planung der Vermögensnachfolge
- bei der Auseinandersetzung und Streitbeilegung von Konflikten
und im privaten Umfeld
- bei der Planung der Vermögensnachfolge
- bei der Auseinandersetzung und Streitbeilegung im Erbfall
- bei der Auseinandersetzung und Streitbeilegung bei Trennung und Scheidung
Die Nachfolgeberatung umfasst insbesondere
- Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Eheverträgen, Schenkungen
- Vermögensnachfolgeplanung für Privatvermögen
- Konzeption und Umsetzung in der Unternehmernachfolge
- Testamentsvollstreckung
- Begleitung von Erbauseinandersetzungen
- Beratung von Family Offices
- Vertretung in Gerichtsverfahren mit erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Bezügen.