Testamentsvollstreckung

Als Testamentsvollstreckerin biete ich eine sachkundige und verlässliche „Treuhänderschaft“ für die Verwirklichung Ihrer letztwilligen Verfügungen als Erblasser. Diese Treuhandschaft können Sie in Ihrem Testament für den gesamten Nachlass oder einen Teil des Nachlasses anordnen, um sicherzustellen, dass der Nachlass in Ihrem Sinne auseinandergesetzt oder verwaltet wird, insbesondere

  • zur Absicherung des Erblasserwillens z. B. im Hinblick auf ein Vermächtnis oder eine Auflage,
  • zum Erhalt des Nachlassvermögens als Einheit,
  • zum Schutz minderjähriger Erben,
  • zur Privilegierung einzelner Begünstigter
  • zur Vereinfachung der Verwaltung und Teilung der Erbschaft,
  • zur Konfliktreduzierung in der Familie,
  • zur Sicherung der Unternehmensnachfolge,
  • zur Errichtung einer Stiftung von Todes wegen.